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Vertraulichkeit und Informationswege

Medizinische Befunde und Auftraggeber­bericht strikt trennen.

Sie erhalten Ihre persönliche medizinische Einordnung. Ihr mandatierendes Aufsichtsgremium erhält ausschließlich den vorab vereinbarten Statusbericht. Wir trennen diese beiden Informationswege strikt und legen ihre Grenzen vor Beginn fest.

01

Drei Ebenen

Welche Informationen Sie und Ihr Gremium erhalten

Geschlossene petrolfarbene Dokumentenmappe mit goldenem CDDI-Group-Logo auf einem Nussbaumtisch.
  1. 01

    Persönliche medizinische Einordnung

    Für den CEO und ausdrücklich einbezogene Fachpersonen. Medizinische Befunde bleiben vom Auftraggeberbericht getrennt.

  2. 02

    Mandats­organisation

    Terminabstimmung, Leistungsumfang und organisatorischer Ablauf.

  3. 03

    Statusbericht für das Aufsichts­gremium

    Ausschließlich der vorab vereinbarte Informationsumfang mit Stable, Review oder Material Change.

02

Statuskategorien

Was die drei Kategorien bedeuten

Die Kategorien beziehen sich auf den Vergleich mit Ihrer persönlichen Baseline. Fachliche Beurteilung nach einheitlichen Kriterien und unabhängige Zweitprüfung bilden die beiden Prüfebenen.

01

Stable

Stabilität gegenüber der individuellen Baseline.

02

Review

Weiterer Prüfbedarf zur Einordnung einer Auffälligkeit.

03

Material Change

Eine nach definierten Kriterien relevante Veränderung gegenüber der Baseline.

03

Vor Beginn

Empfänger und Informations­umfang vorab festlegen

Zweck, Teilnahme, Empfänger und Umfang des Statusberichts werden vor Beginn ausdrücklich vereinbart. Die Finanzierung eines Mandats eröffnet keinen pauschalen Zugang zu persönlichen medizinischen Befunden.

Wir beschreiben die konkreten Informationswege in den Mandatsunterlagen und Datenschutzhinweisen.

Nächster Schritt

Den Informations­rahmen vorab klären.

Besprechen Sie mit uns die Trennung zwischen Ihrer persönlichen medizinischen Einordnung und dem Statusbericht für Ihr Gremium.

Informationsrahmen besprechen